Klingbeil: Gute Nachrichten für Schülerfirmen

Der heimische Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil hat in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium auf negative Folgen der Steuerpflicht von Schülerfirmen hingewiesen und gefordert, Schülerfirmen nicht wie geplant ab 2023 zu besteuern. Nun folgt das Antwortschreiben aus dem Ministerium mit einer ersten guten Nachricht für die Schülerinnen und Schüler.

Lars Klingbeil am 01.09.20 in Berlin im Deutschen Bundestag. / Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Im vergangenen Sommer haben Schülerinnen und Schüler Klingbeil bei seiner Dialogveranstaltung „Klingbeil im Gespräch“ in Walsrode auf die geltende Steuerpflicht für Schülerfirmen ab 2023 angesprochen. Klingbeil sagte den Walsroder Schülerinnen und Schülern zu, das Anliegen mit nach Berlin zu nehmen und sich für ihre Belange stark zu machen. Erste Erfolge liegen nun vor: Im Antwortschreiben teilte das Finanzministerium dem Bundestagsabgeordneten mit, dass Schülerfirmen bis zum Ende des Jahres 2024 von der Steuerpflicht befreit seien. Zwar teilte das Bundesfinanzministerium auch mit, dass Schülerfirmen grundsätzlich zu besteuern seien, da sie mit der Vermarktung von Produkten am Wettbewerb teilnehmen würden, doch dies müsse erst erarbeitet werden.

Klingbeil sieht dies als Chance: „Das gibt uns zwei Jahre Zeit, um gute Lösungen für Schülerfirmen durchzusetzen. Mein Ziel ist da klar: Das Engagement in jungen Jahren muss unter besonderen Schutz gestellt und gewürdigt werden. Das heißt, dass Schülerfirmen von der Steuerpflicht befreit bleiben müssen“.