Klingbeil: Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ startet ab März

Lars Klingbeil hat gute Neuigkeiten für Bauherrinnen und Bauherren der Region: Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einem Förderprogramm, welches ein Volumen von insgesamt 750 Millionen Euro hat. Das Programm startet ab 1. März 2023 und verfolgt das Ziel, weniger Treibhausgase auszustoßen und weniger Ressourcen, Fläche und Energie zu verbrauchen.

Bild: Tobias Koch

„Das Leben auf dem Land hat massiv an Attraktivität gewonnen, sodass es viele Familien aus der Stadt zunehmend zu uns aufs Land zieht. Dadurch ist auch der Bedarf an neuem Wohnraum im Heidekreis und Landkreis Rotenburg in den vergangenen Jahren enorm schnell gestiegen. Mit der Förderung schaffen wir Anreize für zukunftsorientierte und klimafreundliche Neubauten und setzen zeitgleich dem akuten Wohnungsmangel etwas entgegen.“

Im Fokus des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ stehen Gebäude, deren Energiebilanz den verabredeten Klimazielen entsprechen. Gefördert wird zum einen der klimafreundliche Neubau von Wohn- und Nichtgebäuden, die dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 entsprechen. Zum anderen steht auch die Förderung mit einem zusätzlichen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ im Fokus. Dieses QNG Siegel ist ein Nachhaltigkeitszertifikat, das bestimmte Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erhebt. Dabei werde erstmal der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den betrieb bis zum potentiellen Rückbau in der Zukunft, berichtet Klingbeil. Ziel der Bundesförderung ist es, vom Bau bis zum Abriss weniger Treibhausgase und Ressourcen auszustoßen sowie weniger Flächen und Energie zu verbrauchen.
Bei Wohngebäuden werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel liegt die maximale Fördersumme pro Wohneinheit bei 150.000 Euro. Förderempfängerinnen und -empfänger können sowohl Privatpersonen, als auch Wohnungsunternehmen, Kommunen oder etwa Genossenschaften sein.

Weitere Informationen sowie Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind auf der Webseite des Bundesbauministeriums abrufbar.