KulturInvest 2023
Mit dem Förderprogramm KulturInvest 2023 werden etwa dringend notwendige Sanierungsarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen oder Modernisierungen von Kultureinrichtungen gefördert. Das Investitionsvorhaben muss dabei zum Ziel haben, das kulturelle Erbe für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erklärt Klingbeil. Mit dem Programm sollen zudem kulturelle Angebote und diskriminierungsfreie Zugänge gestärkt werden. Im Rahmen des Förderprogramms werden Vorhaben mit einem Bundesanteil von mindestens 500.000 Euro bis maximal 20 Millionen Euro gefördert. Insgesamt beträgt die Finanzierungsbeteiligung des Bundes bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Klingbeil macht deutlich, dass der Bund gemeinsam mit dem Land seiner Verantwortung für die Kulturentwicklung nachkomme: „Vor allem nach den Herausforderungen der letzten Jahre ist es wichtig, Geld in die Hand zu nehmen und Orte der Begegnung für alle zu erhalten. Das wird nicht nur dem Tourismus unserer Region zugutekommen, sondern vor allem dem gesellschaftlichen Leben der Bürgerinnen und Bürger.“ Im vergangenen Jahr hatte zuletzt die Stuckenborsteler Wassermühle im Rahmen der KulturInvest-Förderung eine Zusage von über 1,3 Millionen Euro für investive Maßnahmen erhalten.
Informationen zur Antragstellung
Die Auswahlunterlagen sind bis spätestens Freitag, den 16. Juni 2023 elektronisch unter KulturInvest@nullbkm.bund.de einzureichen oder postalisch (Briefeinsendungen) an:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Referat K 55/ K 54
Postfach 17 02 86
53028 Bonn
Eine endgültige Auswahl der geförderten Projekte liegt in der Zuständigkeit der Staatministerin für Kultur und Medien. Weitere Informationen zur Antragstellungen finden Sie hier.
Bei Fragen zur Antragstellung hilft auch das Wahlkreisteam von Lars Klingbeil unter 05161 48 10 701 oder lars.klingbeil@nullbundestag.de gerne weiter.